Satzung des Feuerwehr-Stammtisches Ottobeuren 30/2

 

§ 1 Name und Sitz: 

Der Stammtisch führt den Namen "Ottobeuren 30/2“ Der Sitz des Stammtisches ist die Thalheimer Straße 3, 87724 Ottobeuren.

 

§ 2 Zweck des Stammtisches: 

Der Stammtisch verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen, sondern dient der Pflege der Kameradschaft und des geselligen Beisammenseins unter Feuerwehrangehörigen und -freunden. Die Mitglieder setzen sich für den Austausch von Erfahrungen, die Förderung des Feuerwehrwesens und die Stärkung des Zusammenhalts ein. Der Stammtisch ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Außerdem werden Probleme offen und ohne eine Partei zu ergreifen besprochen und gelöst.

 

§ 3 Mitgliedschaft:

Mitglied kann jede Person werden, die der Feuerwehr nahesteht und die Zwecke des Stammtisches unterstützt. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds erfolgt durch Zustimmung der anwesenden Mitglieder beim Stammtischtreffen. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Tod entschuldigt nicht eines Fehlens und bedeutet nicht zwingend den Austritt.

Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied dem Ansehen des Stammtisches schadet. Hierzu ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Verstöße siehe §9

Das Mitglied darf keine Abneigung gegen die sogenannte „Halbe Bier“ haben. Über eine Abneigung des Schnupftabaks wird im Einzelfall von den Gründungsmitgliedern entschieden.

Mindestalter der Mitglieder beträgt 16 Jahre 

 

§ 4 Organe des Stammtisches: 

Der Stammtisch besteht aus den folgenden Organen:

  • Gründungsmitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • Maskottchen
  • Mitglieder
  • Passive Mitglieder

Die Gründungsmitglieder beinhalten folgende Personen: René Asum, Stefanie Asum, Michael Zettler, Tim Osterrieder, Lisa Osterrieder, Niklas Schmid und Anton Rieder.

Die Maskottchen bestehen aus Teddy Asum und Skadi Osterrieder.

Das Ändern der Mitgliedsstatus kann bei den Gründungsmitgliedern beantragt werden.

Aufgaben wie die Organisation von Treffen und Veranstaltungen können an Freiwillige vergeben werden.

 

§ 5 Stammtischtreffen: 

Der Stammtisch trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Monat. Ort und Zeitpunkt der Treffen werden von den Mitgliedern gemeinschaftlich festgelegt. Außerordentliche Treffen können auf Wunsch von mindestens vier Mitgliedern einberufen werden.

 

§ 6 Finanzen:

Der Stammtisch erhebt keinen Mitgliedsbeitrag. Eventuelle Kosten für Veranstaltungen oder besondere Anschaffungen werden nach gemeinsamer Absprache auf freiwilliger Basis finanziert. Diese können, wenn sich alle Teilnehmende einig sind, auf die jeweiligen Teilnehmenden aufgeteilt werden.

 

§ 7 Auflösung des Stammtisches:

Die Auflösung des Stammtisches kann nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Gründungmitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung entscheidet die Versammlung über die Verwendung eines eventuellen Restvermögens. 

 

§ 8 Inkrafttreten:

Diese Satzung wurde am 20.05.2025 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

§ 9 Verstöße: 

Jeweilige Verstöße können sein:

  • Jedes Geschlecht ist gleichgestellt. Sollte ein Mitglied ernsthaft dagegen verstoßen, führt das zur sofortigen Entlassung.
  • Sollte ein Mitglied bösartig handgreiflich gegenüber einem anderen Mitglied werden, führt dies auch zur sofortigen Entlassung.
  • Zu spät kommen über 15 Minuten, ohne den jeweiligen Teilnehmern des Treffens Bescheid zu geben
  • Ein Bier ist als heiliges Geschenk zu sehen und wird auch so behandelt.
  • Regelmäßiges Fehlen ohne eine gute Begründung (darüber entscheiden die Gründungsmitglieder)
  • Mitbringen von mindestens einer Person ohne vorherige Information
  • Bei Vorsätzlich falsch ausgefülltem Mitgliedsantrag entscheiden die Gründungsmitglieder über die Strafe

Die Gründer können unabhängig von der demokratischen Wahl in Sonderfällen darüber entscheiden, ob die betreffende Person entlassen wird, oder eine sogenannte Pausenzeit eingehalten werden muss. Die Pausenzeit wird von den Gründungsmitgliedern je nach Schwere des Verstoßes in einer offenen Diskussionsrunde festgelegt.

 

§ 10 Außerdienstretten eines Mitglieds:

  • Außerdienstretten muss spätestens am 14 des Vormonats vor Austrittsdatum bei den Gründungsmitgliedern telefonisch, schriftlich oder bei einem Treffen der Mitglieder eingereicht werden.

 

§ 11 Rituale:

  • Schlachtruf
    • Der Schlachtruf des Stammtisches „Ottobeuren 30/2“ muss von jedem Teilnehmer ausnahmslos auswendig beherrscht werden. 

    • Dieser lautet folgenderweise: 
      Zicke Zacke, Zicke Zacke, Heu Heu Heu, Zicke Zacke, Zicke Zacke, Heu Heu Heu, Zicke Zacke, Zicke Zacke, Heu Heu Heu, Sie leben, Hoch, Sie leben, Hoch, Danke, Bitte“

    • Welcher Teilnehmer den ersten Vokalschrei beginnt und welche Teilnehmer den zweiten Vokalschrei vollführt ist situationsabhängig und wird nicht näher erläutert.

  • Ein Applaus
    • Jedes Mitglied kann situationsabhängig "Ein Applaus" ausrufen

    • Wenn dieser Ruf ausgesprochen wurde, haben alle anwesenden Mitglieder unmittelbar Ihre Tätigkeit zu unterbrechen, und müssen möglichst zeitgleich einmal klatschen.

 

§ 12 Aufnahmeprüfung:

Die Anwärter müssen alle Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Ottobeuren der Reihe nach im Fahrzeugstall benennen. Angefangen wird hierbei bei dem Fahrzeug „Florian Ottobeuren 11/1“. (Sollte sich diese Reihenfolge ab dem ersten Fahrzeug ändern, wird die Satzung entsprechend angepasst.)

Nach 3 missglückten Versuchen muss ein neuer Mitgliedsantrag gestellt werden und es wird eine 4 Wochen Sperre verhängt.

 

§ 13 Vertragsstrafe:

  • Die Vertragsstrafe ist Situationsabhängig und in einer demokratischen Abstimmung zu entscheiden. 

  • Näheres wird hier nicht erläutert, da je nach Schwere des Verstoßes individuell entschieden werden muss und es auf keine genauere Situation beschrieben werden kann.

 

§ 14 Geburtstage und Events:

  • Jedes Mitglied muss seinen Geburtstag offenlegen.

  • Die restlichen Teilnehmer versuchen in einer größtmöglichen Anzahl an diesem Tag vor Ort zu sein.

  • Mindestens einmal im Jahr wird ein Gemeinschaftlicher Ausflug unternommen.

 

§ 15 Allgemeines:

  • Wenn ein Mitglied einen Feuerwehrlehrgang, egal welcher Art abgeschlossen hat, muss dieses Mitglied alle anwesenden Mitglieder entsprechend belohnen. 

  • Die Eintragungen der Mitglieder erfolgen über eine Liste, die an der Satzung mittels Tacker und in digitaler Form angehängt wird.